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Hausordnung

Wir heißen unsere Besucher*Innen herzlich willkommen in der Wunderkammer Waldenburg!

In unserem Museum bewahren wir unersetzliche, fragile, seltene und einzigartige Sammlungsschätze, die zum Teil seit Millionen von Jahren existieren, aber dem Zahn der Zeit und allen denkbaren Bedrohungen getrotzt haben. Diese Stücke möchten wir auch für kommende Genrationen und Zeiten bewahren und zugleich, wo immer möglich, Ihrer Neugier Raum geben und einen inspirierenden Aufenthalt ermöglichen. Dafür gibt es ein paar wichtige Regeln, um deren Berücksichtigung wir Sie bitten. Diese Hausordnung ist für alle unsere Besucher:Innen verbindlich und wird mit dem Betreten der Außenanlage des Museums anerkannt.

Hausrecht
Die Museumsleitung übt das Hausrecht aus, das durch die Mitarbeiter:Innen des Hauses durchgesetzt wird. Den Anweisungen sind daher Folge zu leisten. Für Besucher:Innen, die sich wiederholt nicht an die Hausordnung halten, kann ein Hausverbot erteilt werden. Bei einem Verweis aus dem Museum besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes.


Eintrittspreise und Öffnungszeiten
Die Eintrittspreise und Öffnungszeiten des Museums werden von der Stadt Waldenburg und per Stadtratsbeschluss festgelegt. Sie können sowohl im Internet, an Aushängen als auch an der Museumskasse eingesehen werden. Die Besuchszeit endet zwischen April und September Di-Fr um 16 Uhr, Sa, So und Feiertag um 17 Uhr, zwischen Oktober und März Di-So sowie Feiertags um 16 Uhr. Die Schließung des Hauses beginnt eine ¼ h vor Ende der Besuchszeit. Das Museumspersonal ist berechtigt, Sie auf die anstehende Schließung und das Beenden des Ausstellungsbesuches hinzuweisen.


Museum und Vorplatz
Im gesamten Museumsgebäude ist das Rauchen untersagt. Eltern und sonstige Erwachsene Begleitpersonen sind bei dem Besuch des Museumsgeländes mit minderjährigen Kindern nicht von ihrer Aufsichtspflicht entbunden.


Garderobe
Zum Schutz unserer historischen Ausstellung müssen Jacken und Mäntel sowie Gepäck vor dem Rundgang eingeschlossen werden. Unsere Garderobe mit Schließfächern im Erdgeschoss steht Ihnen für die Hinterlegung von Kleidungsstücken während der gesamten Öffnungszeit des Museums zur Verfügung. Größere Taschen, Rucksäcke, Schirme und Wanderstöcke sowie Rückentragen für Kinder müssen an der Garderobe abgegeben werden. Ausgenommen ist die Verwendung von medizinisch begründeten Gehhilfen. Die Aufbewahrung von Koffern ist aus Platzgründen nur eingeschränkt möglich. Für die Garderobe, Regenschirme und den Inhalt der Schließfächer wird keine Haftung übernommen.


Toiletten und Wickeltisch
Toiletten für mobilitätseingeschränkte Personen, Personen weiblichen und männlichen Geschlechts sowie ein Wickeltisch befinden sich im Erdgeschoss in der Nähe des Tresens. Diese Toiletten sind keine öffentlichen Sanitäreinrichtungen, sondern den Besucher:Innen des Naturalienkabinetts vorbehalten.


In den Ausstellungsräumen
Das Tragen von sperrigen Kleidungsstücken (Mänteln, Regenschirmen usw.) ist in den Ausstellungsräumen aus konservatorischen und Sicherheitsgründen nicht gestattet. Auch Essen und Trinken ist in den Sammlungs- und Ausstellungsräumen nicht gestattet. Dies gilt ebenso für das Mitführen von Flüssigkeiten in diesen Räumen. Für die Aufbewahrung steht Ihnen unsere Garderobe zur Verfügung.

Rollstühle, sowohl manuelle als auch für den Innenbereich geeignete elektrische Rollstühle, dürfen in unseren Räumen benutzt werden. Kinderwagen bitten wir im Foyer des Museums abzustellen und die kleinsten Gäste unseres Hauses möglichst mit dem Tragetuch oder auf dem Arm auf Entdeckungstour mitzunehmen.

Im Linck-Zimmer und im Historischen Naturalienkabinett ist das Berühren der Objekte, aber auch der Ausstellungsvitrinen unter keinen Umständen gestattet. Eine Ausnahme bilden unsere Tastobjekte und die pädagogischen Stationen. In der Begleitausstellung ist das Anfassen und aktive Mitmachen ausdrücklich erwünscht! In Rücksichtnahme auf andere Besucher:Innen vermeiden Sie bitte Lärm und lautes Sprechen. Mobiltelefone sind in den Ausstellungsräumen auf lautlos zu schalten oder mit Kopfhörern zu verwenden. Das Telefonieren ist in diesen Räumen nicht gestattet.

Wir freuen uns besonders über unsere jüngsten Besucher:Innen und bitten die Begleitpersonen darauf zu achten, dass die Sicherheit der Ausstellungsvitrinen und Exponate nicht gefährdet und Rücksicht auf die anderen Besucher:Innen genommen wird. Das Rennen, Herumtoben und Werfen von Gegenständen ist nicht gestattet.

Durchgänge und Notausgänge sind freizuhalten. Notausgänge dürfen nur im Notfall benutzt werden.

 

Tiere
Das Mitführen von Tieren (Hunde, Katzen, Nagetiere, Schweine, Vögel u. Ä.) ist im Museum nicht gestattet. Auch kleine Tiere im "Taschenformat" dürfen nicht in die Ausstellungsräume mitgenommen werden. Ausnahmen bilden lediglich therapeutische Begleit- und Blindenführhunde.


Foto-, Film- und Audioaufnahmen
Zu privaten Zwecken ist das Fotografieren ohne Blitz im Naturalienkabinett gestattet. Ohne vorausgehende Genehmigung durch das Museumspersonal ist die Verwendung zusätzlicher Lichter (Blitz, Videoleuchten) und Stative nicht gestattet.


Fundgegenstände
Gegenstände, die im Museum gefunden werden, bitten wir am Tresen im Erdgeschoss abzugeben. Über Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.
 

Haftung
Die Besucher:Innen haften für alle durch ihr Verhalten entstandenen Schäden. Im Schadensfall ist ein Formblatt auszufüllen, in dem der Schadenshergang und der entstandene Schaden genau dokumentiert werden und eine Kontaktadresse zu hinterlassen ist.


Inkrafttreten
Diese Hausordnung wird mit dem Zeitpunkt der Beschlussfassung gültig und löst die vorherige ab. Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen und Anregungen zur Verfügung.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation!
 

Die Museumsleitung

Kontakt:
e-Mail: museum@waldenburg.de
Telefon: +49 37608 22519
 

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