Benutzungsordnung
Wir heißen unsere Besucher*Innen herzlich willkommen in der Wunderkammer Waldenburg!
In unserem Museum bewahren wir unersetzliche, fragile, seltene und einzigartige Sammlungsschätze, die zum Teil seit Millionen von Jahren existieren, aber dem Zahn der Zeit und allen denkbaren Bedrohungen getrotzt haben. Diese Stücke möchten wir auch für kommende Genrationen und Zeiten bewahren und zugleich, wo immer möglich, Ihrer Neugier Raum geben und einen inspirierenden Aufenthalt ermöglichen. Dafür gibt es ein paar wichtige Regeln, um deren Berücksichtigung wir Sie bitten. Diese Benutzungsordnung ist für alle unsere Besucher:Innen verbindlich und wird mit dem Betreten der Außenanlage des Museums anerkannt.
Benutzungsordnung der Stadt Waldenburg für das Museum Naturalienkabinett Waldenburg
Geschwister-Scholl-Platz 1, 08396 Waldenburg
Gültig ab 1. April 2026
§ 1 Allgemeines
(1) Das Museum Naturalienkabinett Waldenburg ist, entsprechend der nationalen und internationalen Standards und Empfehlungen für Museen, eine dauerhaft öffentliche Einrichtung der Stadt Waldenburg.
(2) Jeder ist berechtigt, das Museum Naturalienkabinett im Rahmen dieser Benutzungsordnung auf privatrechtlicher Grundlage zu besuchen und seine Angebote zu nutzen.
(3) Mit dem Betreten des Museumsgeländes sowie des Gebäudes erkennen die Besucher diese Benutzungsordnung sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an.
(4) Das Museum Naturalienkabinett kann ohne Voranmeldung besucht werden. Führungen, museumspädagogische Angebote und Archiveinsichten bedürfen der telefonischen oder schriftlichen Anmeldung. Ein Anspruch besteht nicht.
§ 2 Benutzer und Haftung
(1) Zutritt haben alle Erwachsenen, Jugendlichen und Kinder.
(2) Kindern unter 6 Jahren ist der Zutritt nur in Anwesenheit von Erwachsenen gestattet.
(3) Erziehungsberechtigte, Lehrer und Gruppenleiter (Aufsichtsberechtigte) sind für das angemessene Verhalten von Kindern und Jugendlichen, die sich unter ihrer Aufsicht befinden, verantwortlich. Lehrer und Gruppenleiter werden gebeten, bei der Gruppe zu bleiben und die Gruppe zusammen zu halten.
(4) Bei Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche haftet das Museum als Veranstalter im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Aufsichtsberechtigte (Gruppenleiter, Lehrer, Eltern) sind von ihrer Aufsichtspflicht nicht entbunden. Auch bei offenen Veranstaltungen, die keiner Anmeldung bedürfen, bleibt die Aufsichtspflicht der Aufsichtsberechtigten uneingeschränkt bestehen.
(5) Der Besucher haftet für alle von ihm verursachten Schäden, die ihm selbst, dem Museum oder Dritten anlässlich der Benutzung entstehen, nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Für von Minderjährigen verursachte Schäden haften deren Erziehungsberechtigte im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
(6) Das Museum haftet im Rahmen der allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die Besuchern entstehen. Bei Versagen irgendwelcher Einrichtungen, bei Betriebsstörungen oder sonstigen die Benutzung verhindernden oder beeinträchtigenden Ereignissen haftet das Museum nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Garderobe ist von der Haftung ausgeschlossen.
§ 3 Allgemeine Bestimmungen und Verhalten
(1) Jeder Besucher hat sich so zu verhalten, dass andere Besucher nicht gestört oder beeinträchtigt werden.
(2) Das Museumspersonal handelt im Auftrag der Museumsleitung und ist angewiesen, darauf zu achten, dass die Hausordnung eingehalten wird. Den Weisungen des Museumspersonals ist Folge zu leisten.
(3) Leicht verderbliche oder feuergefährliche Sachen sowie brennbare oder ätzende Flüssigkeiten dürfen nicht in das Museum-Naturalienkabinett mitgenommen werden. Das gilt auch für Waffen aller Art sowie für Gegenstände, durch die Personen verletzt oder Sachen beschädigt werden können.
(4) Essen und Trinken sind nur im Foyer des Museums sowie nach Absprache im museumspädagogischen Bereich (z. B. Kindergeburtstage) gestattet. Speisen und Getränke dürfen nicht in die Ausstellungen des Museums mitgenommen werden.
(5) Besucher, die gegen die Benutzungsordnung oder Weisungen des Museumspersonal verstoßen, können aus dem Museum gewiesen werden. Halten sich Besucher wiederholt nicht an Benutzungsordnung oder Weisungen, kann ihnen ein Hausverbot erteilt werden. Das Eintrittsgeld wird jeweils nicht erstattet. Das Hausrecht wird durch die Stadt Waldenburg ausgeübt.
(6) Hunde sind in den Ausstellungsräumen des Museums Naturalienkabinett nicht gestattet. Die Mitnahme im Rahmen von touristischen Auskünften (Tourismusinformation/Museumskasse) ist gestattet. Ausnahmen bilden lediglich therapeutische Begleit- und Blindenführhunde.
(7) Fundgegenstände bitten wir bei der Museumskasse am Eingang abzugeben. Über Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.
(8) Das Berühren der Ausstellungsgegenstände und das Rauchen in den Museumsräumen ist untersagt. Schirme, Stöcke, Handgepäck und größere Behältnisse aller Art sind in der Garderobe aufzubewahren.
§ 4 Öffnungszeiten
April bis September
Mo Geschlossen
Di-Fr 10-16 Uhr
Sa/So/Feiertag 10-17 Uhr
Oktober bis März
Mo Geschlossen
Di-Fr 10-16 Uhr
Sa/So/Feiertag 10-16 Uhr
Schließtage: montags, 24./25./26./31. Dezember/1. Januar
Führungen für Schulklassen/Kindergruppen erfolgen auf Anfrage Dienstag bis Freitag.
Sonderzeiten für sonstige Gruppen können im Rahmen der personellen Möglichkeiten des Museums auf Anfrage vereinbart werden. Bedingt durch Sonderveranstaltungen behält sich die Museumsleitung veränderte oder zusätzliche Öffnungszeiten vor. Veränderte Öffnungszeiten und Schließungen wegen Umbauten bzw. Vorbereitungen neuer Ausstellungen werden rechtzeitig in der Presse und Aushängen bekannt gegeben.
§ 5 Entgeltpflicht
Für den Besuch, die Nutzung sowie die Inanspruchnahme von Leistungen einer öffentlichen Einrichtung oder eines Teils der öffentlichen Einrichtung werden Entgelte erhoben nach Maßgabe des Entgelttarifs. Abweichungen hiervon sind in begründeten Fällen zulässig.
§ 6 In-Kraft-Treten
Die Benutzungs- und Entgeltordnung tritt am 1. April 2026 in Kraft.
Die Museumsleitung
Kontakt:
e-Mail: museum@waldenburg.de
Telefon: +49 37608 22519